Ihr Haus. Ihre Energie. Ihr nächster Schritt.

Gebäudecheck

Wie gut ist Ihr Haus energetisch aufgestellt? Lernen Sie Gebäudehülle und Heizung kennen – Schritt für Schritt.

Bedarf oder Verbrauch? Energieausweise im Vergleich
  1. 01Ihr HausDie Basis kennenlernenSie sind hier
  2. 02WärmeschutzDie Gebäudehülle verstehenAls Nächstes
  3. 03HeizungDie Heiztechnik einordnenDanach
  4. 04Ihr ErgebnisDie nächsten Schritte sehenDanach

Schritt 1 von 3: Ihr Haus.

Gebäudecheck

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ENERGIEAUSWEIS VERSTEHENBedarf oder Verbrauch – was passt zu Ihrem Haus?Ein gemeinsamer Blick auf den passenden Weg.

IHR WEG ZUM ENERGIEAUSWEIS

Schauen wir gemeinsam drauf.

Starten Sie bei Ihrem Gebäude und folgen Sie dem passenden Weg.

Mit Pascal SchulzGebäudeenergieberater (HWK)
ENERGIEAUSWEIS / WOHNGEBÄUDEDie Entscheidung im Überblick

* Verbrauch: mindestens 36 Monate geeignete Daten. Einzelheiten und Sonderfälle siehe unten.

Neubau: Bedarfsausweis erforderlich. Bestand mit 1 bis 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977: Ist der Wärmeschutzstandard von 1977 nicht erfüllt, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Ist der Standard bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Sanierung erreicht, besteht eine Wahlmöglichkeit. Diese besteht auch bei Bauantrag ab dem 1. November 1977 oder bei Bestand ab 5 Wohnungen. Für einen Verbrauchsausweis sind geeignete Verbrauchsdaten erforderlich. Sonderfälle sind in den ausführlichen Informationen aufgeführt.

  1. 01

    Neubau

    → Bedarfsausweis erforderlich

  2. 02

    Bestand · 1–4 Wohnungen

    Bauantrag vor dem 01.11.1977?
    Wärmeschutzstandard von 1977 nicht erfüllt:

    → Bedarfsausweis erforderlich

    Standard schon bei Fertigstellung oder durch spätere Sanierung erreicht:

    → Verbrauchs- oder Bedarfsausweis*

    Bauantrag ab dem 01.11.1977:

    → Verbrauchs- oder Bedarfsausweis*

  3. 03

    Bestand · ab 5 Wohnungen

    Unabhängig vom Bauantragsdatum.

    → Verbrauchs- oder Bedarfsausweis*

Für Wohngebäude, wenn ein neuer Ausweis benötigt wird. Maßgeblich ist das Bauantragsdatum, nicht allein das Baujahr. Beim Verbrauchsausweis müssen mindestens 36 zusammenhängende Monate geeigneter Daten vorliegen; das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Sonderfälle und weitere Voraussetzungen stehen in den Details.

Ausführliche Informationen, Voraussetzungen & Sonderfälle

DAS GEBÄUDE ZÄHLT

Bedarfsausweis

Berechnet den Energiebedarf aus Gebäudehülle und Anlagentechnik unter standardisierten Bedingungen. Das individuelle Heizverhalten steht nicht im Mittelpunkt.

Dafür benötigen Sie: Angaben zu Bauteilen, Dämmung, Fenstern, Heizung und Gebäudegeometrie.

DER VERBRAUCH ZÄHLT

Verbrauchsausweis

Wertet den bisherigen Energieverbrauch des Gebäudes aus und bereinigt den Heizverbrauch um Witterungseinflüsse. Das Verhalten der Bewohner beeinflusst das Ergebnis.

Dafür benötigen Sie: geeignete Verbrauchsdaten für das gesamte Gebäude und ergänzende Gebäudeangaben.

Welcher Ausweis ist möglich?

Für Wohngebäude, wenn ein neuer Energieausweis benötigt wird. Ausnahmen und Sonderfälle stehen weiter unten.

Zulässige Ausweisarten nach Gebäude und Voraussetzungen
Ihr GebäudeBedarfsausweisVerbrauchsausweis
NeubauErforderlichNicht zulässig
Bestand mit 1–4 WohnungenBauantrag vor dem 01.11.1977 und Wärmeschutzstandard von 1977 nicht erfüllt.ErforderlichNicht zulässig
Bestand mit 1–4 WohnungenBauantrag vor dem 01.11.1977, aber Wärmeschutzstandard von 1977 bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Sanierung erreicht.MöglichMöglich*
Bestand mit 1–4 WohnungenBauantrag am oder nach dem 01.11.1977.MöglichMöglich*
Bestand ab 5 WohnungenUnabhängig vom Bauantragsdatum.MöglichMöglich*
Bauliche Änderung mit GesamtgebäudeberechnungWenn der Fall des § 80 Abs. 2 GModG vorliegt – nicht automatisch bei jeder Sanierung.ErforderlichReicht nicht aus

Wichtig beim Altbau: Entscheidend ist das Bauantragsdatum, nicht allein das Baujahr. Ob das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht ist, muss fachlich geklärt werden. „Teilweise saniert“ oder eine gute Gebäudecheck-Punktzahl reichen als Nachweis nicht aus.

Grundlage: § 80 GModG – Ausweisart und Ausstellung.

* Verbrauchsausweis: Diese Daten müssen vorliegen

  • Mindestens 36 zusammenhängende Monate geeigneter Verbrauchsdaten einschließlich der jüngsten Abrechnungsperiode.
  • Das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
  • Das gesamte Gebäude ist zu erfassen, einschließlich Heizung und Warmwasser. Längere Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt.

Fehlen geeignete Daten, ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. Ein Bedarfsausweis bleibt eine Alternative; auch dafür werden ausreichende Gebäudedaten benötigt.

Grundlage: § 82 GModG – Verbrauchsdaten und Berechnung.

Brauche ich überhaupt einen neuen Ausweis? Sonderfälle und Grenzen

Bei Verkauf oder Neuvermietung ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis nötig. Ein noch gültiger Ausweis muss dafür nicht automatisch neu erstellt werden. Allein das weitere Selbstbewohnen eines unveränderten Hauses löst keine neue Ausweispflicht aus.

Für kleine Gebäude und Baudenkmäler gibt es Ausnahmen. Bei gemischter Wohn- und Gewerbenutzung können getrennte Ausweise erforderlich sein. Diese Übersicht betrifft Wohngebäude und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Bedarfs- und Verbrauchswerte sind unterschiedlich ermittelt und nicht direkt gleichzusetzen. Der Gebäudecheck stellt keinen Energieausweis aus und entscheidet nicht verbindlich über die zulässige Ausweisart.

GModG – insbesondere §§ 79, 80 und 106 · dena: Unterschiede der Ausweisarten (PDF)

Geprüft am . Maßgeblich sind die anwendbare Gesetzesfassung und Ihre Gebäudeunterlagen.