Zuständigkeit
Die Adresszuordnung wird zum Zeitpunkt der Suche aus der öffentlichen Innungssuche abgerufen. Aus ihren Straßen- und Hausnummernzuordnungen wird auch die farbige Näherungsfläche gebildet: Zwischenräume werden anhand benachbarter Adresspunkte vorsichtig angenähert; größere unklare Bereiche bleiben frei, kleine Lücken werden für einen lesbaren Umriss geglättet. Die Übersicht wird mit dem aktuellen Gelsenkirchener Verzeichnis und dem BAFA-Register abgeglichen.
